Die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden ist in der Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern geregelt. Die Luzerner Gemeinden haben den Verband Luzerner Gemeinden (VLG) mit der Wahrnehmung ihrer E-Government-Interessen beauftragt.
Die Rahmenvereinbarung zwischen Kanton und VLG für die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern ist seit 1. Januar 2011 in Kraft.
1 E-Government-Rahmenvereinbarung VLG - Kanton Luzern
Der VLG und der Kanton Luzern haben eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit abgeschlossen. Sie regeln darin die Organisation und die Finanzierung der Zusammenarbeit (Steuerungsgremium, Fachstelle) und die Bedingungen für die Durchführung und Finanzierung gemeinsamer Projekte.
2 Projekt- und Betriebsvereinbarungen
Für E-Government-Projekte, welche gemeinsam durchgeführt und finanziert werden, und für den Betrieb von gemeinsamen E-Government-Lösungen, werden separate Projekt- bzw. Betriebsvereinbarungen zwischen VLG und Kanton abgeschlossen.