E-Government Luzern

Grundlagen

Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben eine Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der E-Government-Strategie Luzern abgeschlossen. Diese ist seit 1. Januar 2011 in Kraft.

1 E-Government-Rahmenvereinbarung VLG - Kanton Luzern
Der VLG und der Kanton Luzern haben eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit abgeschlossen. Sie regeln darin die Organisation und die Finanzierung der Zusammenarbeit (Steuerungsgremium, Fachstelle) und die Bedingungen für die Durchführung und Finanzierung gemeinsamer Projekte.

2 Projekt- und Betriebsvereinbarungen
Für E-Government-Projekte, welche gemeinsam durchgeführt und finanziert werden, und für den Betrieb von gemeinsamen E-Government-Lösungen, werden separate Projekt- bzw. Betriebsvereinbarungen zwischen VLG und Kanton abgeschlossen.

Ziele 

Der Kanton Luzern und die Luzerner Gemeinden halten sich verbindlich an die vereinbarten Ziele der E-Government-Strategie Schweiz. 

Kunden- und dienstleistungsorientierte Verwaltung
Öffentliche Leistungen sind für Bevölkerung und Wirtschaft elektronisch verfügbar. Der Fokus liegt dabei auf Leistungen, die allen Beteiligten den grössten Nutzen bringen und auf der durchgängig elektronischen Abwicklung. Die elektronischen Leistungen sind einfach nutzbar, transparent und sicher.

Prozessoptimierung
Behördenübergreifende und verwaltungsinterne Prozesse sind optimiert und werden durchgängig elektronisch abgewickelt. Standardisierte und nach Möglichkeit automatisierte Prozesse, aber auch zentral verfügbare Informationen tragen dazu bei, dass Mehrspurigkeiten vermieden werden und eine Effizienzsteigerung erzielt werden kann. Dies bringt einen Nutzen für Wirtschaft und Bevölkerung.

Voraussetzungen schaffen
Als Grundlage für das Erreichen der ersten beiden Zielsetzungen sind die organisatorischen, finanziellen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen. Dies erlaubt den koordinierten und effizienten Auf- und Ausbau des elektronischen Leistungsangebots.

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