Für den Bezug gewisser Angebote braucht es zum Schutz der persönlichen Daten eine sogenannte E-ID. Aus Sicherheitsgründen können selbstredend nicht alle Angebote ohne Authentifizierung beantragt und verschickt werden.
Oft erfordert die Transaktion mit der Verwaltung eine eigenhändige Unterschrift (z.B. zur Bestätigung von Angaben auf einem Formular) oder das Vorweisen eines Ausweisdokumentes. Dies führt dazu, dass ein elektronisch ausgefülltes Formular ausgedruckt, unterschrieben und mit der Post versendet werden muss, oder man persönlich an einem Behördenschalter vorsprechen und sich ausweisen muss. Nur die Anmeldung mit einem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) ermöglicht eine «digitale» Authentifizierung. Allerdings gibt es derzeit erst E-ID, die von privatwirtschaftlichen Unternehmen ausgestellt werden, was Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes hervorruft.
Der Kanton Luzern und die Gemeinden setzten bei ihrem Service-Portal auf zwei verschiedene, externe Anbieter einer E-ID-Lösung.
Warum braucht es privatwirtschaftliche Anbietende für die E-ID?
Im März 2021 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das E-ID-Gesetz abgelehnt. Der Bund stellt in Aussicht, in zwei Jahren eine staatliche E-ID herauszugeben mit der nötigen Vertrauensinfrastruktur. Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden haben deshalb beschlossen, übergangsweise E-ID anzuerkennen, die von privatwirtschaftlichen Unternehmen ausgestellt werden. Bedingung für die Anerkennung ist, dass die E-ID auch für die Anmeldung zum elektronischen Patientendossier (EPD) anerkannt ist. Dies setzt – neben der Datenhaltung in der Schweiz – eine strenge Zertifizierung durch eine staatlich akkreditierte Stelle voraus.
Wie verhält es sich mit dem Datenschutz, wenn ich eine E-ID-Lösung von «Privaten» nutze?
Der Datenschutz wird durch das vom Kanton Luzern betriebene Identitätsverwaltungssystem gewährleistet. Die privaten Aussteller der E-ID können nicht mitverfolgen, welche Angebote im Service-Portal bezogen werden.
Was, wenn ich keine E-ID habe oder haben möchte?
Der Bezug einer E-ID ist freiwillig. Der digitale Kanal mittels kundenzentriertem Service-Portal wird allen Bürgerinnen und Bürgern zusätzlich zu den bereits bestehenden Kanälen für den Kundenkontakt mit Behörden wie z.B. Schalter oder Postweg, angeboten. Sie können folglich alle Services wie gewohnt bis anhin bei der Behördenstelle, ohne Nutzung des Service-Portals, beziehen.